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Ruediger John

Funktionen und Freiheiten der bildenden Kunst

Bildende Kunst – Kultur und Gesellschaft

Die sogenannte Freiheit der Kunst ist in erster Linie deren Loslösung von traditionellen funktionalen Aufgaben in ihrer Entwicklung zu einem autarken gesellschaftlichen Subsystem und damit Disziplin.

Seit der Antike war es die gesellschaftliche Funktion der bildenden Kunst als Handwerk, Ikonographien für Kirche und Staat zu erstellen, also Bebilderungen sowohl der Insignien von Macht als auch der Erzählungen und Argumente (Geschichten und Mythen) der Erhaltung dieser zu liefern1. Die bildende Kunst (jedoch als solche noch nicht definiert) stellte in einer weitgehend analphabetisch geprägten Kultur somit ein prämodernes Massenmedium dar2.

In der Moderne löste sich die enge Bindung der bildenden Künstler an die traditionellen Auftraggeber Kirche und Staat, auch wenn letzterer bspw. in Frankreich durch die Salonausstellungen und die Académie des Beaux-Arts nach wie vor erheblichen Einfluss ausübte. Mit der Manifestation der bürgerlichen Mittelschicht im 19. Jh. setzte sich eine neue Zielgruppe durch, die die Künste als Mittel zur Repräsentation von den (vormals) Herrschenden adaptierte. Da sich dieser Teil der Bevölkerung jedoch bspw. nicht mehr primär über christliche Themen definierte, entstand ein Interesse an Abbildungen zeitaktueller Begebenheiten, die nicht zuletzt auch durch neue Arbeitsweisen und Stilmittel3 akademisch komponierte Bildkonstruktionen ablösten und z.T. eine subjektiv initiierte Reportage des aktuellen Geschehens und der gesellschaftlichen Verhältnisse darstellten. Erstmals entstanden Kunstwerke frei von direkten Aufträgen4, ein Markt dieser handelbaren Objekte entstand und damit die Grundlage, die bildende Kunst als eigenständigen Berufszweig aufzufassen. Nicht zuletzt durch die Fotographie von der gesellschaftlichen Funktion der Hofberichterstattung und der des Massenmediums befreit, konnte sich die bildende Kunst ornamentalen Aufgaben5 widmen und, gleich einer modernen Heraldik, den Käufern als sozialer Marker dienen. Das Kunstwerk fungiert so als Insignie der gesellschaftlichen Stellung, wie auch der beispielhaften Visualisierung des kulturellen Anspruchs der besitzenden Person.

Nachdem sich in der Postmoderne die gesellschaftliche Aufgabe der Kunst als Mittel der sozialen Abgrenzung ebenfalls marginalisiert hat – sie findet nur noch im Elitären statt –, da insbesondere Marken bzw. Produkte dies übernommen haben, sind die bildenden Künstler ohne gesamtgesellschaftliche Aufgabe sowie weitestgehend ohne Zielgruppe. Seit der durch die Aufklärung geprägten Abgrenzung des Individuums zum Kollektiv, ist die Konstruktion einer persönlichen Wirklichkeit als Element der Sozialisation, also die Ausbildung einer Persönlichkeit für die Öffentlichkeit, eine wesentliche Bedingung, um als vollwertiger Teilnehmer der Gesellschaft zu gelten. War die bildende Kunst anfangs monopolistisch für die Darstellung bzw. Bildwerdung – und somit als Anleitung für die Konstruktion von Wirklichkeiten6 in fremdem oder eigenem Auftrag – tätig, haben sich in den massenmedial- und markenbestimmten westlichen Gesellschaften andere Disziplinen dieser Aufgabe angenommen. Inzwischen dienen im Alltag Marken der Definition des Ich und der Abgrenzung zum Kollektiv und damit als Hilfsmittel der Konstruktion von Wirklichkeit. Sie stellen postmoderne Fetische dar und ersetzen somit einen Teil der Funktion von Kunst. Produkt-Marketing versucht insbesondere durch präzise Abgrenzung bzw. Imagebildung, losgelöst vom tatsächlichen Gebrauchswert eines Gegenstandes (der früher dessen Bedeutung bestimmte), dem Bedürfnis nach Insignien der Individualität entgegenzukommen. Dabei wohnt ihnen ein Widerspruch inne. Industriell erzeugte Produkte sind immer Masse und somit eigentlich nicht der Abgrenzung dienlich, ihnen werden deshalb fiktive Werte wie bspw. das >Besondere< oder >Einmalige< attributiert, als Bedeutung zugeschrieben.

An den Kunstakademien hat sich jedoch seit der Gründung dieser im 18. Jh. kaum etwas verändert; nach wie vor werden, staatlich gefördert, bildende Künstler im historisch nahezu bruchlos übernommenen, visuell orientierten Verständnis von bildender Kunst, also im tradierten, technisch definierten Kanon (mühsam durch Begriffe wie bspw. ›Neue Medien‹ erweitert) ausgebildet. Das Selbstverständnis von Kunstakademien beruht in den meisten Fällen auf der Spartentrennung in Malerei, Bildhauerei etc. und ist damit gemäß der handwerklichen Tradition orientiert. Zudem besteht ein Großteil der Ausbildung aus der Bearbeitung von (visuellen) Gestaltungsfragen in der Praxis; philosophische, (sozial-)wissenschaftliche und kunsttheoretische Überlegungen sind Marginalien der Curricula. Bezeichnend ist auch, dass Studiengänge im Bereich der Kunst so gut wie nicht an geisteswissenschaftlichen Hochschulen bzw. philosophischen Fakultäten angesiedelt sind, sondern an Institutionen, die sich vornehmlich Fragen der Gestaltung (unter Einbeziehung von Grafikdesign/visuelle Kommunikation, Produktdesign/Industriedesign/Investitionsgüterdesign, Architektur, Illustration) widmen7. Darüber hinaus werden den Schülern Pose und Image eines Berufsstandes des vorvergangenen Jahrhunderts anerzogen, für den es keinen ausreichenden Markt mehr gibt8.

Andererseits hat sich im Selbstverständnis einiger bildender Künstler und Rezipienten künstlerische Arbeit als den Geisteswissenschaften verwandte Tätigkeit etabliert; die visuell orientierte Erstellung objekthafter Manifestationen ist nicht mehr Bedingung künstlerischer Tätigkeit.

Die Verwerfung durch diese zwei Orientierungen der bildenden Kunst macht sich insbesondere in der Alltagswahrnehmung von Kunst bemerkbar. Im allgemeinen gesellschaftlichen Verstehen von Kunst spielt nach wie vor das Gegenständliche (Objekt) als Manifestation der künstlerischen Tätigkeit eine zentrale Rolle. Performanceorientierte, aktionistische, situative, installative und insbesondere explorative, interventionistische Arbeitsformen (Prozess) sind dem allgemeinen Kunstverständnis noch weitestgehend fremd und bleiben in der Wertschätzung deutlich hinter den klassischen Medien Malerei und Bildhauerei zurück. In den westlichen Gesellschaften, geprägt durch die Vorstellung und Beschäftigung mit Handelbarem und den Grundbegriff des Besitzens, steht das objekthafte9 des Kunstwerkes im Zentrum des allgemeinen Verstehens darüber, was Kunst bedeute bzw. welcher Beschaffenheit Kunstwerke seien. Die enge Verbundenheit und gemeinsam wertgeschätzten Eigenschaften von >Dauerhaftigkeit< und >Werthaftigkeit< fördern die Erwartung für das Erleben eines greifbaren Gutes, eines Gegenstandes10.

Kurz gesagt: Der bildenden Kunst kommt statt einer majoritätenbezogenen Aufgabe die Funktion einer minoritätenorientierten Disziplin der Bedeutungszuschreibung zu. Traditionelle Aufgaben der Bildung, der subjektiven Reportage, einer Insignienbildung oder sozialen Markerfunktion, werden in einer post-postmodernen Gesellschaft nicht durch die bildende Kunst11 erfüllt, sondern sind von anderen Disziplinen und Berufen übernommen worden11. Bildende Kunst ist in ihrer traditionellen Form als Beruf kaum mehr gefragt und tauglich. Zugleich haben sich Formen und Methoden künstlerischer Tätigkeit entwickelt, die aus dem historischen Konnex der Kunst gelöst sind und parallel zur öffentlichen allgemeinen, d.h. dominanten Wahrnehmung von bildender Kunst existieren. Dadurch entsteht der Bedarf bzw. die Möglichkeit für bildende Künstler, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit Aufgabenbereiche selbst zu wählen.

Differenz Kunstwerk – Marke und Produkt

In der Tätigkeit der bildenden Kunst ensteht ein, zumeist nonverbales, semantisches Netz12 aus miteinander in Beziehung gesetzten Bildern und Aktionen, dessen Bedeutungen dem Rezipienten sich als gesteuerte, subjektive Erkenntnis im ästhetischen Prozess erschließen (ein wesentliches Element der Kognition erfolgt bekanntermaßen in der Verbalisierung der Primärerfahrung13). Da die Bedeutungszuschreibung also in der Wahrnehmung erfolgt, bildet sich eine persönliche Wertung seitens des Rezipienten, die direkt mit der eigenen Erfahrung assoziiert und damit als Erkenntnisse angeeignet werden.

Diese Offenheit des ›ästhetischen Angebotes‹ unterschiedet sich zu den, mittels Marketingmaßnahmen in ihrer Bedeutung und Wertung festgelegten Marken und deren Produkte, da mit diesen zugleich ein festgelegter, beabsichtigter (fiktiver) ›Mehrwert‹ transportiert wird und dem Rezipienten klar die Position des Konsumenten zuweist. Indem er diese Rolle annimmt und das Produkt erwirbt und konsumiert, genügt er zwar den Erwartungen des Marktes, das Produkt jedoch nicht der persönlich erhofften, weil explizit mit der Marke behaupteten, Erfüllung. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als sich enttäuscht abzuwenden oder wiederholt die Handlung des Kaufes als Surrogat dieser auszuüben.

Während bei einer Marke also nicht nur deren Wert (Bedeutung), sondern auch dessen Wirkung (Erfüllung) fiktiv festgelegt sind, muss der Betrachter eines Kunstwerkes beides im Wahrnehmungsprozess selbst leisten. Aber erst durch diese Eigenleistung entstehen diese Eigenschaften der Objekte tatsächlich, da diese nur subjektiv, also persönlich assoziiert werden können. Die Marke, mit ihren Vorschriften der Dekodierung und Kognition, erzeugt einen passiven, zum Benutzer (Konsumenten) reduzierten Rezipienten und dient der Wiedererkennung (des Produktes, sowie dessen zugeeigneter Eigenschaften), ein Kunstwerk jedoch dient der persönlichen Erkenntnisarbeit (in der Zueignung von Eigenschaften)14.

Prozessuale, systemische künstlerische Tätigkeit

In Folge dieser Loslösung von tradierten Aufgaben der bildenden Kunst, der Autonomie zur Definition von Kunst durch diese selbst15, entsteht der Bedarf bzw. die Möglichkeit der bildenden Künstler, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit Aufgabenbereiche selbst zu wählen.

Eine Form künstlerischer Tätigkeit versteht sich primär als Disziplin der Kontextualisierung von Ästhetik16. Sie bedient sich dabei u. a. der Abstraktion in der Bearbeitung von Themen, orientiert sich auch an philosophischen und vor allem sozialwissenschaftlichen Themenkomplexen und überführt Forschungsarbeit in eigener Weise und Methodik in praktisches Handeln17. Diese im weitesten Sinne künstlerischen Forschungsarbeiten18, welche Strategien der Intervention, Infiltration, des exploratives Vorgehens oder der Recherche beinhalten, sind dabei nicht ausschließlich auf Rezipienten im Privaten gerichtet, sondern verbinden vor allem spezifische Fachdisziplinen und elitäre Kommunikationszirkel untereinander, sind also im besten Sinne transdiziplinär19.

Dabei steht nicht die Erstellung singulärer, der kontemplativen Betrachtung bestimmter Objekte im Vordergrund, sondern die Initiierung von Prozessen und die Anregung von Diskursen zur multiperspektivischen20 Bearbeitung und Betrachtung gesellschaftlicher Phänomene und Bedeutungen. Dieser Vernetzungsvorgang über Disziplinen hinweg ist letztlich Erkenntnisarbeit in praktischem Handeln21. Er kann einer kommunikativen und sich hinsichtlich der Werte abzeichnenden Entkopplung gesellschaftlicher Bereiche bzw. Subsysteme entgegenwirken. Dabei wird künstlerische Arbeit nicht ihrer Qualität beraubt, wie man aus der Sicht der tradierten Wahrnehmung von Kunst annehmen könnte, sondern es wird eine neue gesamtgesellschaftlich relevante Aufgabe oder Funktion der bildenden Kunst wahrgenommen – eine systemische Kunst22, die sich ihrer vormals ausschließlich repräsentativen Aufgaben als künstlerische Strategie bedient, und einen entscheidenden Beitrag zur Reflexion von Gesellschaft23 leistet.


Fußnoten

1 Längst haben angewandte Gestalter Künstler von den Aufgaben der Entwicklung von Sinnbildern (Ikonen) befreit. Künstler beschäftigen sich nach wie vor mit der Konstruktion von Wirklichkeiten, können sich aber medial als möglicher Bedeutungsträger kaum mehr durchsetzen, sind also Verlierer der Informationsgesellschaft.

2 Kunst als Mittel der Repräsentation (s. auch Glossar n).

3 ich nenne nur beispielhaft das Plein-Air als neue Form zu Arbeiten und den Pointilismus als Stilmittel.

4 Erstmals wird hierbei der Besitz eines Kunstwerkes als Objekt (d.h. die im gesellschaftlichen Vergleich relativierte Bedeutung des Eigentums), frei vom dargestellten Motiv der Abbildung als eigenständiger Wert wahrgenommen. Damit rückt das konkret abgebildete Motiv in den Hintergrund der Beurteilung (nicht der Qualität, jedoch hinsichtlich der Tauglichkeit ihrer gesellschaftlichen Funktion).

5 ›ornamental‹ kann hier durchaus auch im Gegensatz zu >politisch< verstanden werden, also eine künstlerische Tätigkeit, die keine gesellschaftliche Verantwortung des kritischen Handelns (vgl. Glossar n ›Kritik‹) übernimmt.

6 Die Konstruktion von Wirklichkeit bedeutet hier (neben der Grundsätzlichkeit in der Kognition), dass sich sowohl jeder Teilnehmer der Gesellschaft als Person entwickelt bzw. erfindet, wie er durch seine Umgebung wahrgenommen werden will, ebenso wie jeder Einzelne ein persönliches Bild, einen subjektiven Eindruck der Wirklichkeit erzeugt. (vgl. Glossar n >Suggestofiktion<).

7 Es muß hier angemerkt werden (nicht zuletzt da, der Autor selbst an Hochschulen lehrend tätig ist), daß selbstverständlich interessante Gegenmodelle und z.T. bereits praktische Umsetzungen dieser existieren.

8 Die z.T. durch Absolventen gegenüber der Allgemeinheit geäußerte Enttäuschung, man sei zum bildenden Künstler ausgebildet und könne nun davon nicht leben, zeigt, dass diese Ausbildung als Berufsausbildung, die normalerweise nach Bedürfnissen des Marktes geschieht, absolviert wurde und nicht im Sinne einer Fachausbildung (wie bspw. Philosophie, Soziologie etc.), die nicht notwendigerweise auf eine spezifische berufliche Tätigkeit hin orientiert, sondern vielmehr dem Fachdiskurs verpflichtet ist.

9 Dies schließt den Begriff ›Bild‹ als Kunstgegenstand ein, welcher letztlich die Bezeichnung einer Perspektive auf ein Objekt bedeutet.

10 Verstärkt durch die Fokussierung auf den technologischen Fortschritt als Markenzeichen der Qualität und Überlebensfähigkeit, der Bedeutung einer Kultur sowie der ständigen Anregung, wenn nicht gar Verpflichtung zu Konsum, zu Verbrauch, eignet diese dem scheinbar unvergänglichen, endgültigen und perfekten Kunstgegenstand eine besondere Bedeutung zu;

er dient als Symbol dieser Attribute.

11 Diese Unterscheidung ist notwendig, da sich, auch zeitaktuell, politische Macht durchaus der Künstler bedient um Überzeugungen und deren Präsentation zu einer (behaupteten) Legitimation durchzusetzen. Entscheidend ist hierbei jedoch, dass dabei die Loslösung der bildenden Kunst von den beschriebenen ursprünglichen Aufgaben revidiert wird.

12 s.a. Glossar n.

13 a.a.O.

14 Kunst als Mittel der Repräsentation (s.a. Glossar n).

15 Diese Analogie zu I. Kant schließt eben nicht eine außerhalb des Kunstsystems (als gesellschaftliches Subsystem) wirksame, und damit funktionale, Kunst aus. Der Begriff Autonomie ist auch hier in der systemtheoretischen Bedeutung verwendet.

16 s.a. Glossar n.

17 a.a.O.

18 a.a.O.

19 a.a.O.

20 a.a.O.

21 a.a.O.

22 a.a.O.

23 a.a.O.


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