Adolf Hölzel
Gehört das Extreme zu besonderer Talentausnützung,


Gehört das Extreme zu besonderer Talentausnützung, dann ist seine Bekämpfung zum Schaden einer notwendigen Entwicklung vom Standpunkt persönlicher Rechthaberei und anerzogener Vorurteile und sich mit der Zeit ergebender Mängel erklärbar.
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