Adolf Hölzel
Das landläufige Empfinden steht dem


Das landläufige Empfinden steht dem Ahnen näher als dem Bewussten, dem Gesetzmässigen, das auf bewusst sicherer Basis steht; aber als künstlerisches Gesetz natürlich auf Empfindungsvorgängen basirt. So dass unsere Höchstempfindung[,] die weit entfernt ist und sein muss, von der Beiläufigkeit des Ahnens allein eben dieses sein wird[,] gesteigert durch ein, durch grosse Übung und Erfahrung in Fleisch und Blut, sozusagen in's Gefühl übergegangenes Gesetzmässiges. Dieses Höchste[,] das auf[s] Innigste mit dem künstlerischen Berufe zusammenhängt und untrennbar mit ihm verbunden ist, kann natürlich nicht lediglich ohne Wissen und dadurch gesteigertem Gefühle empfunden werden. Es diene hier ein Beispiel. Bei der Farbe z.B. wissen wir, dass die Hauptfarbe die Complementäre Farbe fordert. Ohne dieses Wissen würde sich kaum irgend wer trauen, ein blaugrün[sic] neben ein Rot zu setzen. Das auf genauer Beobachtung und vieler Übung basirte Wissen aber, verhilft uns zu dem dann natürlichen selbstverständlichen Effekt und es erübrigt nur mehr Quantitäten und Intensitäten so einzuführen, dass das Ganze ein Harmonisches ist und gleichzeitig der menschlichen[,] d.h. unserer Empfindung entspricht. Unsere Empfindung setzt hier auf etwas klar bewusstem Gesetztmässigen ein und giebt mit diesem zusammen, wenn sich das oben Gesagte erschöpft, ein künstlerisches Höchstresultat. Da aber die Farbe allein noch kein Bild ausmacht und eine Summe anderer Notwendigkeiten in ähnlicher Höchststeigerung hinzutreten, so erhellt daraus[,] dass in einem ausgezeichneten Bi1de mehr -ja vielfache Empfindungen, die für die Linie, Form, Abtönung und Farbe etc. nötig sind, auf geschulter Grundlage verausgabt und verlangt werden. Vor allem aber, dass Vieles gründlich geübt und gelernt werden kann und muss[.]
[Ende Seite 1]
Alle Rechte vorbehalten.
URL dieser Ressource: http://ask23.de/resource/ah_transkriptionen/hoelzel_05_NT_123-1_2-V