Adolf Hölzel
Gehört das Extreme zu besonderer Talentausnützung,

Gehört das Extreme zu besonderer Talentausnützung, (PDF | 1 Seite, 44,0 KB) Gehört das Extreme zu besonderer Talentausnützung, dann ist seine Bekämpfung zum Schaden einer notwendigen Entwicklung vom Standpunkt persönlicher Rechthaberei und anerzogener Vorurteile und sich mit der Zeit ergebender Mängel erklärbar.
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