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Version 14 . . (Korrektur) July 6, 2006 5:49 pm von UlfT
Version 13 . . (Korrektur) July 6, 2006 5:47 pm von UlfT
Version 12 . . (Korrektur) July 6, 2006 5:47 pm von UlfT
Version 11 . . July 6, 2006 5:41 pm von Christiane [120]
Version 10 . . (Korrektur) July 6, 2006 4:48 pm von Christiane
Version 9 . . (Korrektur) July 6, 2006 3:23 pm von UlfT
Version 8 . . (Korrektur) July 5, 2006 2:59 pm von Christiane
Version 7 . . July 5, 2006 2:58 pm von Christiane [100]
Version 6 . . (Korrektur) June 29, 2006 6:38 pm von (protokolliert).hfbk.net [proof reading/1]
Version 5 . . (Korrektur) June 29, 2006 4:55 pm von (protokolliert).hfbk.net [proof reading/1]
Version 4 . . June 29, 2006 4:47 pm von (protokolliert).hfbk.net [proof reading/1]
Version 3 . . June 28, 2006 8:44 pm von UlfT [einige bilder hinzugefügt]
Version 2 . . (Korrektur) June 28, 2006 1:15 pm von Christiane
Version 1 . . June 28, 2006 10:22 am von UlfT [vortragsmanuskript, erste bearbeitung]
  

Unterschiede (zu früherer Version mit wesentlichen Änderungen) (kleine Änderungen, Änderungen verschiedener Autoren)
Paragraph 2Paragraph 2

von [LocalWiki:UlfT Ulf Treger], Vortragsmanuskript zur Veranstaltung [LocalWiki:NewsletterBeitragDez2005 10 Jahre Archiv k23],

von [LocalWiki:UlfT Ulf Treger], Vortragsmanuskript zur Veranstaltung [[10JahreAsk23|10 Jahre Archiv k23]],

Paragraph 9Paragraph 9

Besonders die beiden letzteren Aspekte haben zu einer veränderten »Verfügbarkeit von Kulturwissen« beitragen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden des Speicherns, in »Archiven«, werden im Internet riesige Ansammlung von Informationen, nicht mehr nur statische »Gedächtnisobjekte« gespeichert, vielmehr entstehen hier »Gedächtnisprozesse« in deren Verlauf Inhalt, Zusammensetzung und Kontext einer steten Veränderung unterliegen. Wolfgang Ernst beschreibt dies in seinem Buch »Das Rumoren der Archive«: »Jenseits der traditionellen Vorstellungen des Archivs als Container oder black box, zeichnet sich die dynamische Konzeption komplexer Systeme aus Speichern, Menschen und Organisationen ab, im ständigen Spiel von De- und Rekontextualisierung«. (Wolfgang Ernst: Das Rumoren der Archive, 2002, ISBN:3-88396-176-0 ) Mit der Eigenschaft als dynamischer oder auch »flüssiger« Wissenspeicher möchte ich mich in diesem Vortrag eingehender beschäftigen: Denn angesichts der Veränderungen durch internetbasierte Kommunikation auf Medien und Mediengebrauch, sind eine Reihe von Problemstellungen entstanden, so die Frage nach Verfügbarkeit, Zugang, Bewertung und Gebrauch von Informationen, die über dieses Medium verfügbar gemacht werden.

Besonders die beiden letzten Aspekte haben zu einer veränderten »Verfügbarkeit von Kulturwissen« beitragen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden des Speicherns, in »Archiven«, werden im Internet riesige Ansammlung von Informationen, nicht mehr nur statische »Gedächtnisobjekte« gespeichert, vielmehr entstehen hier »Gedächtnisprozesse« in deren Verlauf Inhalt, Zusammensetzung und Kontext einer steten Veränderung unterliegen. Wolfgang Ernst beschreibt dies in seinem Buch »Das Rumoren der Archive«: »Jenseits der traditionellen Vorstellungen des Archivs als Container oder black box zeichnet sich die dynamische Konzeption komplexer Systeme aus Speichern, Menschen und Organisationen ab, im ständigen Spiel von De- und Rekontextualisierung«. (Wolfgang Ernst: Das Rumoren der Archive, 2002, ISBN:3-88396-176-0 ) Mit der Eigenschaft als dynamischer oder auch »flüssiger« Wissenspeicher möchte ich mich in diesem Vortrag eingehender beschäftigen: Denn angesichts der Veränderungen durch internetbasierte Kommunikation auf Medien und Mediengebrauch, sind eine Reihe von Problemstellungen entstanden, so die Frage nach Verfügbarkeit, Zugang, Bewertung und Gebrauch von Informationen, die über dieses Medium verfügbar gemacht werden.

Paragraph 11Paragraph 11

Eine Antwort auf diese Frage nach der Zugänglichkeit von Wissen wird im Bereich von Wissenschaft und Forschung versucht. Dieser Ansatz lässt sich bei der Idee des »Open Access«, des »offenen Zugangs« finden, den ich hier kurz umreißen möchte.

Im Bereich von Wissenschaft und Forschung wird versucht, eine Antwort auf diese Frage nach der Zugänglichkeit von Wissen zu finden. Dieser Ansatz lässt sich bei der Idee des »Open Access«, des »offenen Zugangs« finden, den ich hier kurz umreißen möchte.

Paragraph 13Paragraph 13

Die Idee des offenen Zugangs wird in verschiedenen Erklärungen und Initiativen propagiert, so in der [http://www.soros.org/openaccess/read.shtml Budapest Open Access Initiative], der »[http://www.helmholtz.de/de/Aktuelles/Stellungnahmen/Berliner_Erklaerung_ueber_offenen_Zugang_zu_wissenschaftlichem_Wissen.html Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen]« oder der »[http://www.chaoscontrol.at/2005/we.htm Wiener Erklärung: 10 Thesen zur Informationsfreiheit]« Die Berliner Open Access Erklärung wurde 2003 von den großen bundesdeutschen Wissenschaftsorganisationen verfasst (so von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Plank-Gesellschaft, dem Wissenschaftsrat und der Hochschulrektorenkonferenz) und definiert als eine dem Open Access Gedanken folgende Praxis die freie Verfügbarkeit von Werken in elektronischen Publikations- und Archivsystemen, sowie die Erlaubnis zur freien Weitergabe und Veränderung der veröffentlichten Werke. So soll eine möglichst große Basis frei verfügbaren Wissens entstehen: »Zur Verwirklichung der Vision einer umfassenden und zugänglichen Wissensrepräsentation muss das künftige Web nachhaltig, interaktiv und transparent sein. Inhalte und Software müssen dazu frei verfügbar und kompatibel sein.« [http://www.helmholtz.de/de/Aktuelles/Stellungnahmen/Berliner_Erklaerung_ueber_offenen_Zugang_zu_wissenschaftlichem_Wissen.html Berliner Erklärung]

Die Idee des offenen Zugangs wird in verschiedenen Erklärungen und Initiativen propagiert, so in der [http://www.soros.org/openaccess/read.shtml Budapest Open Access Initiative], der »[http://www.helmholtz.de/de/Aktuelles/Stellungnahmen/Berliner_Erklaerung_ueber_offenen_Zugang_zu_wissenschaftlichem_Wissen.html Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen]« oder der »[http://www.chaoscontrol.at/2005/we.htm Wiener Erklärung: 10 Thesen zur Informationsfreiheit]« Die Berliner Open Access Erklärung wurde 2003 von den großen bundesdeutschen Wissenschaftsorganisationen verfasst (so von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Plank-Gesellschaft, dem Wissenschaftsrat und der Hochschulrektorenkonferenz) und definiert als eine dem Open Access Gedanken folgende Praxis, die freie Verfügbarkeit von Werken in elektronischen Publikations- und Archivsystemen, sowie die Erlaubnis zur freien Weitergabe und Veränderung der veröffentlichten Werke. So soll eine möglichst große Basis frei verfügbaren Wissens entstehen: »Zur Verwirklichung der Vision einer umfassenden und zugänglichen Wissensrepräsentation muss das künftige Web nachhaltig, interaktiv und transparent sein. Inhalte und Software müssen dazu frei verfügbar und kompatibel sein.« [http://www.helmholtz.de/de/Aktuelles/Stellungnahmen/Berliner_Erklaerung_ueber_offenen_Zugang_zu_wissenschaftlichem_Wissen.html Berliner Erklärung]

Paragraph 16Paragraph 16

Ein zentraler Aspekt des Open Access ist also die Frage nach der langfristigen und freien Verfügbarkeit von nicht nur wissenschaftlichen sondern – je nach Lesart – auch aller anderen Arten kultureller Produktion im elektronischen Zeitalter. Dies betrifft insbesondere solches Wissen, dessen Produktion – wie es von Fürsprechern der Open Access Idee gerne angeführt wird – zum größten Teil von öffentlichen Steuermitteln bezahlt wurde (Harold Varmus zit. nach Mruck, Mey: »[http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1913 Open Access]«, Forum Wissenschaft, 2005). Es wäre deshalb absurd, ja verwerflich, diese gar nicht, oder ausschließlich gegen Gebühren oder über andere Hemmschwellen zugänglich zu machen. Damit einhergehend sind die nationalen Urheberrechtsgesetze – den Wiener Thesen zur Informationsfreiheit zufolge – »überarbeitungsbedürftig«, um einen verloren gegangenen Ausgleich der Interessen von »UrheberInnen, VerwerterInnen und der Allgemeinheit« wieder herzustellen. Hier zeigt sich ein Verhältnis, welches nicht durch die veränderten Bedingungen durch elektronische Kommunikation beeinflusst wird, sondern sich auch verstärkt zum Vorteil der Verwertern vorschoben hat. In der Praxis soll eine Open Access Veröffentlichung nicht im Widerspruch zur einer honorierten Veröffentlichung stehen, sondern immer dann Anwendung finden, wenn AutorIn entweder kein Honorar erhält, oder vor der Veröffentlichung als so genanntes »Preprint« oder aber, wenn nach der Erstveröffentlichung eine gewisse, nicht zu großzügig bemessene Zeit vergangen ist.

Ein zentraler Aspekt des Open Access ist also die Frage nach der langfristigen und freien Verfügbarkeit von nicht nur wissenschaftlichen sondern – je nach Lesart – auch aller anderen Arten kultureller Produktion im elektronischen Zeitalter. Dies betrifft insbesondere solches Wissen, dessen Produktion – wie es von Fürsprechern der Open Access Idee gerne angeführt wird – zum größten Teil von öffentlichen Steuermitteln bezahlt wurde (Harold Varmus zit. nach Mruck, Mey: »[http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1913 Open Access]«, Forum Wissenschaft, 2005). Es wäre deshalb absurd, ja verwerflich, diese gar nicht, oder ausschließlich gegen Gebühren oder über andere Hemmschwellen zugänglich zu machen. Damit einher gehend sind die nationalen Urheberrechtsgesetze – den Wiener Thesen zur Informationsfreiheit zufolge – »überarbeitungsbedürftig«, um einen verloren gegangenen Ausgleich der Interessen von »UrheberInnen, VerwerterInnen und der Allgemeinheit« wieder herzustellen. Hier zeigt sich ein Verhältnis, welches nicht durch die veränderten Bedingungen durch elektronische Kommunikation beeinflusst wird, sondern sich auch verstärkt zum Vorteil der Verwertertenden vorschoben hat. In der Praxis soll eine Open Access Veröffentlichung nicht im Widerspruch zur einer honorierten Veröffentlichung stehen, sondern immer dann Anwendung finden, wenn AutorIn entweder kein Honorar erhält, oder vor der Veröffentlichung als so genanntes »Preprint« oder aber, wenn nach der Erstveröffentlichung eine gewisse, nicht zu großzügig bemessene Zeit vergangen ist.

Paragraph 18Paragraph 18

Kritisiert wird an der Berliner Erklärung vor allem das Fehlen einer konkreten Empfehlung für ein bestehendes oder gar die Entwicklung eines eigenen Lizenzmodells (vgl. ifrOSS: »[http://www.ifross.de/ifross_html/opencontent.html Open Content und Open Access]«) Mit Bezugnahme auf diese Ansätze wäre zu erörtern, wie es um ihre Wirksamkeit bestellt ist, vor allem was darüber hinaus unter einem freien Zugang verstanden werden könnte.

Kritisiert wird an der Berliner Erklärung vor allem das Fehlen einer konkreten Empfehlung für ein bestehendes oder gar die Entwicklung eines eigenen Lizenzmodells. (vgl. ifrOSS: »[http://www.ifross.de/ifross_html/opencontent.html Open Content und Open Access]«) Mit Bezugnahme auf diese Ansätze wäre zu erörtern, wie es um ihre Wirksamkeit bestellt ist, vor allem was darüber hinaus unter einem freien Zugang verstanden werden könnte.

Paragraph 21Paragraph 21

Zum einen das Urheberrecht, mit der schon erwähnten Kritik, dass sich hier eine deutliche Verschiebung in der Intention ergeben hat, vm Focus auf die Autorenrechte hin zu den Rechten der Verwertungswirtschaft. (Ob bei der Entwicklung des Urheberrechts die Intention wirklich auf die Rechte von Autoren lag, oder ob hier nicht schon bereits die Verwertungsträger die eigentlichen Bevorteilten sein sollten, sei an dieser Stelle dahingestellt). Nach Lev Manovich beruht das Urheberrecht (bzw. das Copyright im angelsächsischen Raum) grundsätzlich auf der Mitteilung, was man nicht mit Werken anderer machen darf – und nicht, wie es bspw. durch [http://de.creativecommons.org/ Creative Commons] versucht wird, durch die positivere Botschaft, was mit einem Werk gemacht werden darf (Lev Manovich: "Black Box - White Cube, 2005, ISBN:3883961973).

Zum einen das Urheberrecht, mit der schon erwähnten Kritik, dass sich hier eine deutliche Verschiebung in der Intention ergeben hat, vom Focus auf die Autorenrechte hin zu den Rechten der Verwertungswirtschaft. (Ob bei der Entwicklung des Urheberrechts die Intention wirklich auf die Rechte von AutorInnen lag, oder ob hier nicht schon bereits die Verwertungsträger die eigentlichen Bevorteilten sein sollten, sei an dieser Stelle dahingestellt). Nach Lev Manovich beruht das Urheberrecht (bzw. das Copyright im angelsächsischen Raum) grundsätzlich auf der Mitteilung, was man nicht mit Werken anderer machen darf – und nicht, wie es bspw. durch [http://de.creativecommons.org/ Creative Commons] versucht wird, durch die positivere Botschaft, was mit einem Werk gemacht werden darf (Lev Manovich: "Black Box - White Cube, 2005, ISBN:3883961973).



Damit verbunden ist eine andere, bedenkliche Entwicklung: Elementare Eigenschaften von digitalen Daten sind bekanntlich ihre verlustfreie »Kopierbarkeit« (oder genauer die Möglichkeit, beliebig viele Originale erzeugen zu können) sowie die einfache Verteilbarkeit dieser Daten über Zeit und Raum hinweg. Offensichtlich gibt es vielfache Bestrebungen diese Grundeigenschaften künstlich und oft mühevoll einzuschränken, um so digitalen Daten – als theoretisch unbegrenzt verfügbare Ressource – durch Verknappung und Zugangsbeschränkung eine bessere »Warenförmigkeit« zu verleihen. Als Stichworte seien hier technische Maßnahmen wie [WikiPedia:Digital_Rights_Management Digital Rights Management] oder juridische wie Verschärfungen des Urheberrechts auf nationalen und internationalen Ebenen (das sich dadurch immer mehr zu einem »Handelsrecht« zugunsten einer industriellen Vermarktbarkeit entwickelt) genannt. Zudem werden durch technische und aufwändige Eindämmungsversuche digitale oder digitalisierte Werke wie Musik und Filme soweit verändert, dass sie für die Konsumenten nur noch unter beschränkten Bedingungen (mit eingeschränkten Funktionalitäten, durch spezielle Wiedergabe-Software oder die Beschränkung auf bestimmte Systemumgebungen) benutzbar sind. Das führt zu drastischen Einschränkungen in der Freiheit der Benutzung, ungefähr so, also ab man sein gekauftes Buch nur mit einer speziellen Brille einer bestimmten Optikerkette lesen könnte. Es ist zu bezweifeln ob solche Maßnahmen das eigentliche Problem, nämlich dass sich klassische Vermarktungswege schlecht mit den neuen elektronischen Medien vertragen, lösen können.

Damit verbunden ist eine andere, bedenkliche Entwicklung: Elementare Eigenschaften von digitalen Daten sind bekanntlich ihre verlustfreie »Kopierbarkeit« (oder genauer die Möglichkeit, beliebig viele Originale erzeugen zu können) sowie die einfache Verteilbarkeit dieser Daten über Zeit und Raum hinweg. Offensichtlich gibt es vielfache Bestrebungen diese Grundeigenschaften künstlich und oft mühevoll einzuschränken, um so digitalen Daten – als theoretisch unbegrenzt verfügbare Ressource – durch Verknappung und Zugangsbeschränkung eine bessere »Warenförmigkeit« zu verleihen. Als Stichworte seien hier technische Maßnahmen wie [WikiPedia:Digital_Rights_Management Digital Rights Management] oder juridische wie Verschärfungen des Urheberrechts auf nationalen und internationalen Ebenen (das sich dadurch immer mehr zu einem »Handelsrecht« zugunsten einer industriellen Vermarktbarkeit entwickelt) genannt. Zudem werden durch technische und aufwändige Eindämmungsversuche digitale oder digitalisierte Werke wie Musik und Filme soweit verändert, dass sie für die KonsumentInnen nur noch unter beschränkten Bedingungen (mit eingeschränkten Funktionalitäten, durch spezielle Wiedergabe-Software oder die Beschränkung auf bestimmte Systemumgebungen) benutzbar sind. Das führt zu drastischen Einschränkungen in der Freiheit der Benutzung, ungefähr so, also ab man sein gekauftes Buch nur mit einer speziellen Brille einer bestimmten Optikerkette lesen könnte. Es ist zu bezweifeln ob solche Maßnahmen das eigentliche Problem, nämlich dass sich klassische Vermarktungswege schlecht mit den neuen elektronischen Medien vertragen, lösen können.

Paragraph 26Paragraph 26

Ein weiteres Feld, das es zu verhandeln gilt, ist das Autorenmodell. Hierbei ist vor allem die Frage interessant, unter welchen Bedingungen AutorInnenschaft bzw. Kulturproduktion im Allgemeinen funktionieren. Wie sie insbesondere durch ihren sozialen und kulturellen Kontext beeinflusst werden, und welche Bedeutung der Zugriff auf Wissen zukommt, um wiederum eigenes Wissen und Kulturproduktionen erzeugen zu können. Frei nach Roland Barthes ist schließlich jeder Text (und damit im weiteren Sinn jedes kulturelle Produkt) „ein Gewebe von Zitaten aus unzähligen Stätten der Kultur“. Ohne diesen wichtigen Komplex hier ausführlicher behandeln zu können, so ist doch festzustellen, dass das Modell der Autorenschaft im elektronischen Zeitalter einen Bedeutungswandel erfährt und sich das Bild eines vermeintlich autonom agierenden Künstlers oder Autors weiter zersetzt. Dagegen finden kollaborative Arbeitsprozesse in digitalen, vernetzten Medien eine hervorragende Grundlage. Eine interessante Rolle kommt hierbei der elektronischen Musik zu, von Hip Hop über Elektro, Grime bis Bastard Pop. Hier wird mit den Methoden des Remix, Sampling oder Mash-Ups gearbeitet - die Entstehung völlig neuer Werke unter direkter zuhilfenahme bestehender Werke ist längst allgemein als legitime Kulturpraxis anerkannt. Eine bewußte Überspitzung findet im Bootlegging oder »Bastard Pop« statt, wo ohne viel Umstände aus zwei bis drei unterschiedlichen Musikstücken relativ brachial eine neue Version zusammengeschweißt wird. Den Produzierenden ist dabei völlig bewusst, dass ihre Methoden gängigen Regeln des Copyrights oder Urheberrechts widersprechen. Lev Manovich stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in vielen anderen Bereichen, wie Film, Design und Grafik, Remix und Sampling zur täglichen Praxis gehören, dies aber in der Regel verheimlicht wird und „es keine geeigneten Begriffe gibt, die dem Remixen in der Musik entsprechend würden und diese Praktiken beschreiben könnten“ (Lev Manovich: "Black Box - White Cube, 2005, ISBN:3883961973). Hier wäre also nötig, einen Shift der Kulturtechniken unter elektronischen Vorzeichen anzuerkennen und zu bewerten. Eine solche Neubewertung könnte dann auch eine Antwort auf die landläufige These entwickeln, die besagt, dass nur durch Verknappung und Zugriffsbeschränkung die Ergebnisse schöpferischer Arbeit gesichert werden können.

Ein weiteres Feld, das es zu verhandeln gilt, ist das Autorenmodell. Hierbei ist vor allem die Frage interessant, unter welchen Bedingungen AutorInnenschaft bzw. Kulturproduktion im Allgemeinen funktionieren. Wie sie insbesondere durch ihren sozialen und kulturellen Kontext beeinflusst werden, und welche Bedeutung der Zugriff auf Wissen zukommt, um wiederum eigenes Wissen und Kulturproduktionen erzeugen zu können. Frei nach Roland Barthes ist schließlich jeder Text (und damit im weiteren Sinn jedes kulturelle Produkt) „ein Gewebe von Zitaten aus unzähligen Stätten der Kultur“. Ohne diesen wichtigen Komplex hier ausführlicher behandeln zu können, so ist doch festzustellen, dass das Modell der Autorenschaft im elektronischen Zeitalter einen Bedeutungswandel erfährt und sich das Bild der vermeintlich autonom agierenden KünstlerIn oder AutorIn weiter zersetzt. Dagegen finden kollaborative Arbeitsprozesse in digitalen, vernetzten Medien eine hervorragende Grundlage. Eine interessante Rolle kommt hierbei der elektronischen Musik zu, von Hip Hop über Elektro, Grime bis Bastard Pop. Hier wird mit den Methoden des Remix, Sampling oder Mash-Ups gearbeitet - die Entstehung völlig neuer Werke unter direkter Zuhilfenahme bestehender Werke ist längst allgemein als legitime Kulturpraxis anerkannt. Eine bewußte Überspitzung findet im Bootlegging oder »Bastard Pop« statt, wo ohne viel Umstände aus zwei bis drei unterschiedlichen Musikstücken relativ brachial eine neue Version zusammengeschweißt wird. Den Produzierenden ist dabei völlig bewusst, dass ihre Methoden gängigen Regeln des Copyrights oder Urheberrechts widersprechen. Lev Manovich stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in vielen anderen Bereichen, wie Film, Design und Grafik, Remix und Sampling zur täglichen Praxis gehören, dies aber in der Regel verheimlicht wird und „es keine geeigneten Begriffe gibt, die dem Remixen in der Musik entsprechen würden und diese Praktiken beschreiben könnten“ (Lev Manovich: "Black Box - White Cube, 2005, ISBN:3883961973). Hier wäre also nötig, einen Shift der Kulturtechniken unter elektronischen Vorzeichen anzuerkennen und zu bewerten. Eine solche Neubewertung könnte dann auch dazu beitragen, eine Antwort auf die landläufige These zu entwickeln, die besagt, dass nur durch Verknappung und Zugriffsbeschränkung die Ergebnisse schöpferischer Arbeit gesichert werden können.



Aus meiner eigenen Praxis, der Entwicklung von künstlerischen Projekten und Kulturproduktionen kann ich feststellen, dass diese Projekte ohne die Möglichkeit breit und niedrig schwellig, zielstrebig oder assoziativ auf Informationen zuzugreifen um damit den Hintergrund der eigenen Auseinandersetzung füllen zu können, nicht zu realisieren wären, bzw. ihre Produktion mit deutlich größerem Aufwand verbunden wäre. Der Zugriff auf verfügbare digitale Informationen, beispielsweise mit Hilfe des größten bestehenden „Open Access Systems“, der Suchmaschine »Google«, entspricht auch der heute gängigen Praxis vieler Studierender.

Aus meiner eigenen Praxis, der Entwicklung von künstlerischen Projekten und Kulturproduktionen, kann ich feststellen, dass diese Projekte ohne die Möglichkeit breit und niedrig schwellig, zielstrebig oder assoziativ auf Informationen zuzugreifen um damit den Hintergrund der eigenen Auseinandersetzung füllen zu können, nicht zu realisieren wären, bzw. ihre Produktion mit deutlich größerem Aufwand verbunden wäre. Der Zugriff auf verfügbare digitale Informationen, beispielsweise mit Hilfe des größten bestehenden „Open Access Systems“, der Suchmaschine »Google«, entspricht auch der heute gängigen Praxis vieler Studierender.

Paragraph 36Paragraph 36

'''1)''' Auf der Ebene der technischen Grundlagen die stringente Verwendung von '''Offenen Standards, Datenformaten und Metadaten''', wie sie insbesondere durch das World Wide Web Konsortium vorgeschlagen werden, sowie die Errichtung von offenen Schnittstellen, um die Daten über System- und Softwaregrenzen hinweg austauschen und kombinieren zu können.

'''1)''' Auf der Ebene der technischen Grundlagen bietet sich die stringente Verwendung von '''Offenen Standards, Datenformaten und Metadaten''' an, wie sie insbesondere durch das World Wide Web Konsortium vorgeschlagen werden, sowie die Errichtung von offenen Schnittstellen, um die Daten über System- und Softwaregrenzen hinweg austauschen und kombinieren zu können.

Paragraph 40Paragraph 40

Die Verknüpfung und Rekombination von Informationen, also die Kombination von verschiedenen Informationsquellen und Datendiensten und somit die Anreicherung des eigenen Informationsangebots; die Informationsstrukturierung und -anreicherung durch Anwenderfeedback. Eine interessante Entwicklung in diesem Zusammenhang sind Tags oder »Folksonomies« (also Taxonomien oder Kategorisierungen, die durch die Anwender definiert werden, wörtlich »Klassifizierung durch Leute«). Diese Klassifizierungen ergeben bei ausreichender Breite der Benutzung eine erstaunlich gute Qualität und erlaubt den AnwenderInnen die Zuordnung und das Auffinden von Informationen.

Die Verknüpfung und Rekombination von Informationen, also die Kombination von verschiedenen Informationsquellen und Datendiensten und somit die Anreicherung des eigenen Informationsangebots; die Informationsstrukturierung und -anreicherung durch Anwenderfeedback. Eine interessante Entwicklung in diesem Zusammenhang sind Tags oder »Folksonomies« (also Taxonomien oder Kategorisierungen, die durch die AnwenderInnen definiert werden, wörtlich »Klassifizierung durch Leute«). Diese Klassifizierungen ergeben bei ausreichender Breite der Benutzung eine erstaunlich gute Qualität und erlaubt den AnwenderInnen die Zuordnung und das Auffinden von Informationen.

Paragraph 43Paragraph 43

'''3)''' Open Content – '''offene Nutzungslizenzen''' mit dem Ziel der freien Verfügbarkeit meint nicht nur die Veröffentlichung auf einer Website gemeint, sondern die Kombination mit einer offenen Nutzungslizenz (Creative Commons, Free Documentation Licence) sowie damit einhergehend die Selbstverpflichtung von Inhalteanbietern, besonders den Archiv- und Publikationsystemen, die von ihnen veröffentlichten Inhalte offen und langfristig verfügbar zu halten.
Daneben: Neue Konzepte für das Urheberrecht, wie beispielsweise der Vorschlag den urheberrechtlichen Schutz eines Werkes nach einem gewissen, überschaubaren Zeitraum, zur allgemeinen Benutzung freizugeben.

'''3)''' Open Content – '''offene Nutzungslizenzen''' mit dem Ziel der freien Verfügbarkeit meint nicht nur die Veröffentlichung auf einer Website, sondern die Kombination mit einer offenen Nutzungslizenz (Creative Commons, Free Documentation Licence) sowie damit einhergehend die Selbstverpflichtung von Inhalteanbietern, besonders den Archiv- und Publikationsystemen, die von ihnen veröffentlichten Inhalte offen und langfristig verfügbar zu halten.
Daneben gibt es neue Konzepte für das Urheberrecht, wie beispielsweise der Vorschlag den urheberrechtlichen Schutz eines Werkes nach einem gewissen, überschaubaren Zeitraum, zur allgemeinen Benutzung freizugeben.

Paragraph 47Paragraph 47

'''6)''' Schließlich existieren flankierende Maßnahmen zur Unterstützung und Ausbau offener Datendiensten: Um eine gewisse Unabhängigkeit von Veränderungen in der Unternehmenspolitik einiger weniger Firmen (Google, Yahoo, ...) zu erreichen, wäre der Aufbau von '''freien Suchmaschinen''' sinnvoll.

'''6)''' Schließlich existieren flankierende Maßnahmen zur Unterstützung und zum Ausbau offener Datendienste: Um eine gewisse Unabhängigkeit von Veränderungen in der Unternehmenspolitik einiger weniger Firmen (Google, Yahoo, ...) zu erreichen, wäre der Aufbau von '''freien Suchmaschinen''' sinnvoll.

Paragraph 50Paragraph 50

Ein Projekt, Seminar oder Workshop könnte also unter Anwendung vorhandener Methoden wie folgt verfahren: Zu Beginn stünde unter Nutzung geeigneter und einfacher Werkzeuge und Plattformen eine Recherche darüber an, welche Informationen zum Thema eines Seminars zur freien Verfügung stehen. Diese würden über eine Projektwebseite referenziert und für die Seminararbeit eingesetzt. Informationen, die noch fehlen, müssten für diese Sammlung ergänzt werden - bei Copyright-geschützten Werken unter Beachtung der Schrankenregelung. Schließlich würden alle Informationen (Daten, Definitionen, Texte, etc.), die im Rahmen des Seminarverlaufs selbst entstehen, unter einer geeigneten offenen Lizenz in einen Pool freier Informationen eingespeist. Jede Nutzung der öffentlichen Wissensbasen würde durch solche Vorgehensweisen nicht nur die eigene Praxis bereichern, sondern im Gegenzug auch eine Erweiterung dieser Basen bewirken. Die so gesammelten bzw. veröffentlichten Informationen sind künftig für andere Kontexte verfügbar (von nachfolgenden Seminaren bis zu völlig anderen Kontexten, mit gewissen Überschneidung inhaltlicher Interessen).

Ein Projekt, Seminar oder Workshop könnte also unter Anwendung vorhandener Methoden wie folgt verfahren: Zu Beginn stünde unter Nutzung geeigneter und einfacher Werkzeuge und Plattformen eine Recherche darüber an, welche Informationen zum Thema eines Seminars zur freien Verfügung stehen. Diese würden über eine Projektwebseite referenziert und für die Seminararbeit eingesetzt. Informationen, die noch fehlen, müssten für diese Sammlung ergänzt werden - bei Copyright geschützten Werken unter Beachtung der Schrankenregelung. Schließlich würden alle Informationen (Daten, Definitionen, Texte, etc.), die im Rahmen des Seminarverlaufs selbst entstehen, unter einer geeigneten offenen Lizenz in einen Pool freier Informationen eingespeist. Jede Nutzung der öffentlichen Wissensbasen würde durch solche Vorgehensweisen nicht nur die eigene Praxis bereichern, sondern im Gegenzug auch eine Erweiterung dieser Basen bewirken. Die so gesammelten bzw. veröffentlichten Informationen sind künftig für andere Kontexte verfügbar (von nachfolgenden Seminaren bis zu völlig anderen Kontexten, mit gewissen Überschneidungen inhaltlicher Interessen).



Nun wäre die Frage legitim, ob es wirklich sinnvoll ist, »alles mögliche« zu veröffentlichen. Selbstverständlich ist »Masse« an sich kein besonders gutes Konzept. Wir sind weit davon entfernt, diesem Problem gegenüber zu stehen. Wenn es dann mal soweit sein sollte – über Hypertextmedien wird auch gerne in einer Gehirn-Metapher gesprochen – wird das Vergessen eine interessante Funktion werden. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch synergetische Ansätze, die vermeiden helfen, dass gleichförmige/redundante Informationen an vielen verschiedenen Stellen angehäuft werden. Mit diesen Bedingungen könnte eine langfristige Perspektive, oder wie es heute so schön genannt wird, einer »nachhaltigen« Kultur des freien Zugangs zu Wissen und Informationen entwickelt und gefördert werden, von dem nicht nur alle beteiligten Akteure sondern auch die Öffentlichkeit als Ganzes profitieren würde.

Nun wäre die Frage legitim, ob es wirklich sinnvoll ist, »alles mögliche« zu veröffentlichen. Selbstverständlich ist »Masse« an sich kein besonders gutes Konzept. Wir sind weit davon entfernt, diesem Problem gegenüber zu stehen. Wenn es dann mal soweit sein sollte – über Hypertextmedien wird auch gerne in einer Gehirn-Metapher gesprochen – wird das Vergessen eine interessante Funktion werden. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch synergetische Ansätze, die vermeiden helfen, dass gleichförmige/redundante Informationen an vielen verschiedenen Stellen angehäuft werden. Mit diesen Bedingungen könnte eine langfristige Perspektive, oder wie es heute so schön genannt wird, eine »nachhaltige« Kultur des freien Zugangs zu Wissen und Informationen entwickelt und gefördert werden, von der nicht nur alle beteiligten Akteure sondern auch die Öffentlichkeit als Ganzes profitieren würde.


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